Blog Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen zum Betrieb eines Blogs beschreiben die Voraussetzungen, die akzeptiert werden müssen, um einen Blog bei blog.piratenpartei-nrw.de betreiben zu dürfen. Aus besonderen Gründen eventuell getroffene Abweichungen erfordern einer ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis.

Nutzung unserer Dienste

Bei Nutzung des Blogdienstes ist man zur Einhaltung unserer Nutzungsbedingungen verpflichtet. Unsere Blogs und anderen Dienste dürfen nur im gesetzlich zulässigen Rahmen genutzt werden. Es gilt das Virtuelle Hausrecht. Der Betreiber übt das Hausrecht über sogenannte (Blog-)Netzwerkadministratoren aus. Die AG Technik NRW kann über ihre Administratoren die Bereitstellung der Dienste an Benutzer aussetzen oder einstellen.
Anweisungen der Administratoren der jeweiligen Bereiche sind Folge zu leisten.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Dienst angeboten wird oder richtig funktioniert. Es ergibt sich kein Nutzungsrecht, beispielsweise durch die Mitgliedschaft bei der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen.
Raumbesitzer haben ein bedingtes Raumrecht, erheblich störende Benutzer des Raumes zu verweisen, verschieben oder ersatzweise stumm und notfalls auch taub zu stellen.
Falls Du diesen Bedingungen nicht zustimmst, ist Dir die Nutzung des Dienstes nicht erlaubt.

Verwendung des Blogs

Die Nutzung des Blogdienstes der AG Technik NRW dient der programmatischen Arbeit der Piratenpartei. Verwende unsere Dienste nicht in missbräuchlicher Art und Weise.

Dieses Angebot gilt für Stammtische, Crews, Kreisverbände,  ggf. weitere.
Der Antragsteller muss Blogadministrator werden. Dieser kann die genannten Personen selbst zu weiteren Blogadministratoren machen, sofern keine Gründe dagegen sprechen.
Der jeweilige Administrator bzw. freigebende Redakteur ist für Inhalte und Kommentare verantwortlich.
Jegliche Personen mit Zugriff auf datenschutzrelevante Inhalte müssen eine gültige Datenschutzverpflichtung unterschrieben, eingeschickt und baldmöglichst an einer Datenschutzschulung beim Bundesdatenschutzbeauftragten teilgenommen haben. Beispielsweise auch Redakteure, die Emailadressen von Kommentarschreibern sehen.
Den Blogsystemadministratoren der AG Technik NRW sind gewünschte Blogadmins zur Prüfung zu melden. Dies dient um die Mitgliedschaft im LV NRW und somit die Berechtigung zu prüfen. Administratoren sollen Mitglied der Piratenpartei NRW sein, müssen in jedem Fall aus Haftungsgründen namentlich bekannt sein.
Die Emailadressen der Blogadministratoren werden auf einer öffentlichen Mailingliste eingetragen, worüber ggf. wichtige Informationen zur Blogadministration verteilt werden und bei der sich Blogadminstratoren sich bei Fragen gegenseitig helfen können. Mailingliste für diese Blogadministratoren: https://lists.piratenpartei-nrw.de/wws/info/blog
Im Blog muss ein Impressum angegeben werden, welches von jeder Seite mit einem Klick erreichbar ist. Notfalls kann im Menü auf piratenpartei-nrw.de/impressum/ verwiesen werden.
Die Blogs werden unter blog.piratenpartei-nrw.de/BLOGNAME geführt.

Änderung und Beendigung unserer Dienste

Wir verändern und optimieren unsere Dienste fortlaufend. So können jederzeit Funktionen hingezufügt oder entfernt werden.
Sie können die Nutzung unserer Dienste jederzeit beenden.
Die AG Technik NRW kann die Bereitstellung des Dienstes jederzeit aussetzen, einstellen oder Leistungen begrenzen.

Gewährleistung und Haftungsausschluss

Der Betreiber übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch die Nutzung entstehen könnten.
Der Betreiber ist nicht verantwortlich für die Gespräche, die von den Benutzern geführt werden. Aussagen sind als Privatmeinung anzusehen.

Über diese Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen können sich jederzeit ändern. Es ist die Pflicht des Benutzers, diese Seite zu besuchen, um sich über die Nutzungsbedingungen zu informieren. Änderungen gelten nicht rückwirkend und werden frühestens 14 Tage nach ihrer Veröffentlichung wirksam. Änderungen hinsichtlich einer neuen Funktion für einen Dienst oder Änderungen aus rechtlichen Gründen sind jedoch sofort wirksam. Wenn Sie den geänderten Nutzungsbedingungen eines Dienstes nicht zustimmen, müssen Sie die Nutzung dieses Dienstes einstellen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Nutzungsbedingungen als lückenhaft erweisen.